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Altersvorsorgereformgesetz · Start 1. Januar 2027

Der Staat legt bei Ihrer Altersvorsorge mit drauf.

Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab: gefördert wie bisher, aber ohne verpflichtende Beitragsgarantie und mit freier Fondsauswahl. Bis zu 540 Euro Zulage im Jahr, dazu 300 Euro je Kind und der Steuervorteil obendrauf.

540 €maximale Grundzulage pro Jahr
300 €Kinderzulage je Kind und Jahr
200 €Bonus für Berufseinsteiger unter 25
10 €Mindestbeitrag im Monat

Förderrechner

Vier Angaben genügen, um Ihre staatliche Förderung zu sehen.

€ / Monat

Gefördert werden 1.800 € im Jahr, also 150 € im Monat.

€ / Jahr

Bestimmt Ihren Steuervorteil aus der Günstigerprüfung.

Ansparen bis 65
Annahmen anpassen

staatliche Förderung über die gesamte Laufzeit

Ihr erstes volles Jahr im Detail

Grundzulage
Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus (einmalig)
Ihr Eigenbeitrag
Fließt ins Depot
Förderquote: So viel von der Jahreseinzahlung kommt vom Staat und nicht aus Ihrer Tasche.
Steuervorteil aus der Günstigerprüfung
Erstattung vom Finanzamt, fließt nicht ins Depot

Woraus Ihr Depot am Ende besteht

Eigenbeiträge Zulagen Wertzuwachs

Depotwert bei Rentenbeginn

monatlich nach Steuern
Förderung persönlich prüfen lassen
Unverbindliche Modellrechnung – keine Anlageberatung und keine Zusage künftiger Erträge.
So wird gerechnet
  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – höchstens 540 € im Jahr, ab 120 € Mindestbeitrag.
  • Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind und Jahr, berücksichtigt für die oben eingestellte Dauer.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag beginnt.
  • Steuervorteil: Nach § 10a EStG sind der Eigenbeitrag bis 1.800 € zuzüglich des Zulagenanspruchs als Sonderausgaben abziehbar. Ausgewiesen wird nur der Teil, der über die Zulagen hinausgeht (Günstigerprüfung). Der Grenzsteuersatz wird aus dem Bruttoeinkommen über einen vereinfachten Einkommensteuertarif geschätzt; Soli und Kirchensteuer bleiben außen vor. Der Steuervorteil wird vom Finanzamt erstattet und fließt in dieser Rechnung nicht ins Depot.
  • Ansparphase ab 2027 bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, Beiträge monatlich, Zulagen jährlich. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
  • Auszahlung: Entnahmeplan über 20 Jahre mit 3 % Restrendite oder lebenslange Rente mit 28 € je 10.000 € Kapital; nachgelagerte Besteuerung mit dem eingestellten Steuersatz.
  • Inflation, individuelle Produktkosten und Ihre persönlichen Verhältnisse sind nicht abgebildet.

Abschließen können Sie ab dem 1. Januar 2027

Vorher gibt es keine Verträge – das gilt für alle Anbieter. Die Zeit bis dahin nutzen wir: Wir sichten den Markt, vergleichen Anbieter, Kostenstrukturen und Anlagekonzepte und wählen aus, was unseren Ansprüchen standhält. Zum Start steht dann eine geprüfte Lösung bereit statt des erstbesten Angebots.

Die Förderung

Vier Bausteine, die auf Ihren eigenen Beitrag aufsatteln

Die Zulage richtet sich künftig allein nach dem, was Sie selbst einzahlen – unabhängig vom Einkommen. Wer 1.800 Euro im Jahr anspart, schöpft die Grundzulage voll aus.

180 €

Erste Stufe

50 Cent für jeden Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr.

360 €

Zweite Stufe

25 Cent für jeden weiteren Euro bis zur Fördergrenze von 1.800 €.

300 €

Kinderzulage

Je kindergeldberechtigtem Kind, voll erreicht schon ab 25 € im Monat.

200 €

Berufseinsteigerbonus

Einmalig für alle, die den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen.

Dazu kommt der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Absetzbar sind bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen – ohne Kinder also bis zu 2.340 Euro im Jahr, mit zwei Kindern bis zu 2.940 Euro. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, und erstattet die Differenz. Besonders spürbar wird das bei höheren Einkommen.

Beim Scrollen erklärt

So entsteht die Förderung

Beispiel: 150 Euro im Monat, zwei kindergeldberechtigte Kinder. Scrollen Sie weiter – die Rechnung baut sich Schritt für Schritt auf.

Animierte Darstellung: Eigenbeitrag, Grundzulage und Kinderzulage bauen sich zu einer Jahressumme auf. Eigenbeitrag 1.800 € Grundzulage +540 € Kinderzulage +600 € 2.940 € 2027 mit 65

Schritt 1 von 5

Sie zahlen ein

150 Euro im Monat ergeben 1.800 Euro im Jahr – genau der Betrag, bis zu dem der Staat fördert.

weiterscrollen

Warum sich das lohnt

Was das Altersvorsorgedepot anders macht

Zulage statt Zwangsgarantie

Eine Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben. Das gesparte Geld darf voll am Kapitalmarkt arbeiten – wer es ruhiger mag, wählt bewusst ein Produkt mit 80 oder 100 % Beitragserhalt.

Steuerfreie Ansparphase

Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Umschichten. Bis zum Rentenbeginn arbeitet der volle Betrag für Sie.

Erstmals für Selbstständige

Der Kreis der Förderberechtigten wächst deutlich: Gewerbetreibende, Freiberufler, Beamte, Richter und Berufssoldaten kommen hinzu.

Doppelt gefördert für Familien

300 Euro je Kind gibt es schon ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Bei zwei Kindern übersteigt die Förderung den eigenen Beitrag deutlich.

Flexibler Start in die Rente

Bis zu 30 % Kapital auf einen Schlag, den Rest als Entnahmeplan oder lebenslange Rente – der Beginn liegt zwischen 65 und 70.

Riester und Altersvorsorgedepot

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Neu abschließen lässt sich Riester ab 2027 nicht mehr – eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist möglich, aber freiwillig.

MerkmalRiester-RenteAltersvorsorgedepot ab 2027
Grundzulage175 € fest im Jahrbeitragsproportional, bis 540 € im Jahr
Kinderzulage185 € bzw. 300 € pauschalbis 300 € je Kind, 1 € je eingezahltem Euro
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahreseinkommens120 € im Jahr, unabhängig vom Einkommen
Beitragsgarantie100 % verpflichtendfreiwillig – ohne, mit 80 % oder mit 100 %
Anlagestark begrenzte Aktienquotebreite Fondsauswahl, bis 100 % Aktien möglich
Förderberechtigtim Wesentlichen sozialversicherungspflichtig Beschäftigtezusätzlich Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Berufssoldaten
Auszahlungab 62, bis 30 % Kapitalab 65 (spätestens 70), bis 30 % Kapital

Ansparen und Entnehmen

Wie Ihr Geld wieder herauskommt

Ansparphase

  • Mindestens 120 € im Jahr, gefördert bis 1.800 €, einzahlbar bis 6.840 €.
  • Zulagen fließen direkt ins Depot und werden mitinvestiert.
  • Erträge, Ausschüttungen und Umschichtungen bleiben steuerfrei.
  • Anbieter- und Fondswechsel sind möglich.

Auszahlungsphase

  • Start frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren.
  • Bis zu 30 % des Kapitals auf einmal – ohne die Förderung zu verlieren.
  • Der Rest als Entnahmeplan mindestens bis 85 oder als lebenslange Rente.
  • Besteuerung erst jetzt, mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

Was genau ist das Altersvorsorgedepot?

Ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge. Sie sparen in Fonds und Wertpapieren, der Staat schießt Zulagen zu, und das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet, die Verträge starten am 1. Januar 2027.

Wie viel zahlt der Staat dazu?

Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 Euro für alle unter 25. Über den Sonderausgabenabzug kann ein weiterer Steuervorteil entstehen.

Wer ist förderberechtigt?

Deutlich mehr Menschen als bisher. Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind künftig auch Selbstständige, Freiberufler, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten unmittelbar zulageberechtigt. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können über einen eigenen Vertrag eine Zulage von höchstens 175 Euro erhalten.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Er läuft weiter, inklusive der bisherigen Förderung und der Beitragsgarantie. Niemand muss wechseln. Ab 2027 sind allerdings keine Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell mehr möglich, und eine Übertragung des Guthabens ins Altersvorsorgedepot ist zulässig. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrem Vertrag, den Garantiekosten und der Restlaufzeit ab – genau das prüfen wir mit Ihnen.

Was kostet mich das Depot?

Das hängt von Anbieter und Variante ab. Für die gesetzlich definierte Standardvariante gilt eine Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr; andere Ausgestaltungen können darunter oder darüber liegen. Welche Lösung für Sie in Frage kommt und was sie konkret kostet, legen wir Ihnen vor jedem Abschluss offen.

Kann ich schon jetzt abschließen?

Nein. Verträge sind erst ab dem 1. Januar 2027 möglich, das gilt für den gesamten Markt. Wir prüfen derzeit die Anbieter, die zum Start antreten werden, und vergleichen Kostenstrukturen und Anlagekonzepte. Melden Sie sich gern schon jetzt – dann klären wir Ihre Förderberechtigung vorab und Sie können zum Starttermin ohne Verzögerung loslegen.

Komme ich vorher an das Geld?

Nein, nicht ohne Folgen. Das Kapital ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden. Wer vorher entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Ihr nächster Schritt

Persönlich prüfen, was für Sie herauskommt

Ein Rechner arbeitet mit Annahmen – Ihre Vorsorge nicht. Im Gespräch klären wir Ihre Förderberechtigung, ob ein bestehender Riester-Vertrag bleiben oder wechseln sollte, und ordnen das Altersvorsorgedepot in Ihre gesamte Versorgung ein.

Kostenfrei, unverbindlich und auf Wunsch per Video. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages. Ein Abschluss ist erst ab dem 1. Januar 2027 möglich – bis dahin geht es um Vorbereitung, nicht um Unterschriften.

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Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Anlageempfehlung, ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Förderrechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis pauschaler Annahmen zu Rendite, Kosten, Förderung und Steuern; er ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihrer persönlichen Verhältnisse. Anlagen am Kapitalmarkt unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die dargestellten Förder- und Steuerregelungen geben den Stand des Altersvorsorgereformgesetzes wieder und können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vertragsunterlagen des Anbieters. Steuerliche Aussagen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung.